meinPflegeset - Wird der Mundschutz als Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse erstattet❓ Der Mund-Nasen-Schutz zum Einmalgebrauch, den Sie bspw. vom Besuch beim Zahnarzt kennen, gehört laut § 40 SGB XI zu den Pflegehilfsmitteln
![Vertragspreise für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis auf Weiteres nicht anwenden: AOK Gesundheitspartner Vertragspreise für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis auf Weiteres nicht anwenden: AOK Gesundheitspartner](https://www.aok.de/gp/fileadmin/_processed_/5/0/csm_mann_mit_mundschutz_am_handy_iStock-1209254065_7bd9556f67.jpg)
Vertragspreise für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis auf Weiteres nicht anwenden: AOK Gesundheitspartner
![Hilfsmittelversorgung in der Coronakrise: Mundschutz etc. für Pflegebedürftige: höhere Pauschale für Hilfsmittel zum Verbrauch Hilfsmittelversorgung in der Coronakrise: Mundschutz etc. für Pflegebedürftige: höhere Pauschale für Hilfsmittel zum Verbrauch](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/a/5/1/d/a51d66338a037f5366bbd3effb677b6e1f9f6125/Mundschutz%20Desinfektion%20Beton%20Studio%20AdobeStock_331096120-5472x3076-600x337.jpeg)